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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Diese Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen regeln:
1.1. Vertragsparteien Diese Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Planai Hochwurzen Bahnen GmbH (nachfolgend PHB benannt) für die von der Planai Hochwurzen Bahnen GmbH angebotenen Beförderungen von Busgästen und Gepäck, einschließlich der damit zusammenhängenden Leistungen.
1.2. Erfüllungsgehilfen PHB ist berechtigt, die Durchführung der Beförderungsleistungen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, soweit deren Sicherheits- und Qualitätsstandards jenen von PHB entsprechen.
1.3. Andere Reiseveranstalter Wenn Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt werden, schließen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab, und es gelten deren eigene Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist PHB nicht Ihre Vertragspartei.
1.4. Unentgeltliche Beförderungen Diese Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen gelten – vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Regelung – auch für unentgeltliche Beförderungen.
2. Wie der Vertrag zwischen Ihnen und der Planai Hochwurzen Bahnen GmbH abgeschlossen wird:
2.1. Bei schriftlichem Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und PHB kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen) für Sie und PHB wirksam.
2.2. Elektronischer Vertragsabschluss Ihre Reservierung erlangt erst nach Einlangen unserer Bestätigung und der Begleichung der Ihnen zugesandten Rechnung Gültigkeit!
2.3. Anmeldung weiterer Busgäste Meldet die buchende Person weitere Busgäste an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen gelten für alle Busgäste.
3. Leistungen
3.1. Leistungsbeschreibung Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Web-Site http://www.planai.at/ und diesen Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von uns vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen von PHB beginnen, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders vermerkt, ab Einsteigeort. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber verantwortlich.
3.2. Vorlage gültiger Reiseunterlagen Voraussetzung der Beförderung ist, dass Sie – rechtzeitig im Zuge der Abfertigung – vollständige und gültige Reiseunterlagen einschließlich der Buchungsnummer vorlegen. Andernfalls kann die Beförderung verweigert werden. Alle Passagiere sind selber dafür verantwortlich, gültige und vollständige Reiseunterlagen mit sich zu führen.
4. Preise Die Preise für unsere Leistungen ersehen Sie aus unserer Web-Site http://www.planai.at/. Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise maßgebend. Der Rechnungsbetrag ist mit Vertragsschluss zu bezahlen.
5. Wenn Sie Ihre Anmeldung ändern oder den Bustransfer nicht antreten können (Stornierung)
5.1. Allgemeines Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder den Bustransfer absagen (stornieren), so müssen Sie uns dies umgehend schriftlich per E-Mail mitteilen.
5.2. Bearbeitungsgebühr Bei einer Änderung der Buchung (Namensänderung, Benennung eines Ersatzreisenden, Änderung der Reisedaten, gebuchter Nebenleistungen, des Einsteigeorts/der Destination usw.) werden pro Buchung € 10 als Bearbeitungsgebühr erhoben (siehe auch 5.3). Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Stornokostenversicherung gedeckt.
5.3. Stornierung Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, so können Sie bis 15 Tage vor Beginn der Reise kostenfrei stornieren. Zwischen 15 Tage und 2 Tage vor Antritt der Reise werden 50 % der Kosten verrechnet, erfolgt die Stornierung später als 48 Stunden vor Beginn der von PHB zu erbringenden Beförderungsleistung, so werden 100 % als Stornogebühr verrechnet, d.h. Sie haben in diesem Fall keinerlei Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Reisepreises. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Stornokostenversicherung.
6. Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn PHB behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Fahrprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Fahrzeugart, Abfahrtszeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. PHB bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. PHB informiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen.
7. Absage der Fahrt durch PHB In seltenen Fällen kann PHB gezwungen sein, die Busfahrt aus Gründen, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, abzusagen und auch keinen anderen Veranstalter mit der Fahrt zu betrauen. Falls einer dieser Gründe eingetreten ist, werden Sie von PHB raschest möglich informiert.
7.1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen PHB ist berechtigt, die Busfahrt abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. Näheres dazu in Ziffer 9.8. In diesen Fällen zahlt PHB Ihnen den bereits bezahlten Preis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Beanstandungen Entspricht der Bustransfer nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, unverzüglich, d.h. möglichst noch am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sofern es möglich ist, noch während der Leistungserbringung Abhilfe zu leisten, haben Sie sich direkt an den Fahrer oder an die örtliche PHB-Vertretung zu wenden. Ist dies nicht mehr möglich oder nicht den Verhältnissen angemessen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns. Der Fahrzeugführer oder die örtliche PHB-Vertretung wird bemüht sein, umgehend Abhilfe zu leisten. Wird innerhalb der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe wenn möglich vom Fahrer schriftlich festhalten. Dieser ist nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen.
9. Beförderungsbestimmungen
9.1. Der Busfahrer Der verantwortliche Busfahrer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für eine sichere Fahrt zu ergreifen. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise die Fahrt durchgeführt wird und hat insbesondere volle Entscheidungsbefugnis über Beladung und Entladung des zu befördernden Gepäcks.
9.2. Ihr Gepäck Grundsätzlich gelten die Bestimmungen Ihres Flugveranstalters.
9.2.1. Freigepäck Im Reisepreis ist die Beförderung des sog. Freigepäcks inbegriffen. Die Freigepäckgrenze beträgt pro Person • für Handgepäck 1 Stück • für Reisegepäck 1 Stück., zusätzlich 1 Paar Ski
9.2.2. Beschriftung und Verpackung Ihres Reisegepäcks Am Gepäck müssen der Name und die Adresse des Passagiers angebracht sein. Für Verluste aus nicht abgeschlossenem Gepäck übernimmt PHB keine Haftung.
9.2.3. Ihr Gepäck wird grundsätzlich im selben Fahrzeug befördert Das Gepäck der Passagiere wird grundsätzlich im selben Fahrzeug befördert. Wenn gewichtige Gründe dagegen sprechen oder der Fahrer eine derartige Beförderung nicht für durchführbar hält, kann das Gepäck auch auf einem der sogleich folgenden Busse befördert werden.
9.3. Gepäckschäden/-verluste
9.3.1. Allgemein PHB haftet nur für solche Schäden am Gepäck, die während der von ihr durchgeführten Fahrten verursacht wurden und für die ein gültiger Beförderungsvertrag besteht. Die Haftung für Verlust oder für Beschädigung von Gepäck ist eingeschränkt. Wir empfehlen Ihnen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.
9.3.2. Von anderem Gepäck verursachte Schäden PHB ist nicht haftbar für Schäden, die durch das Gepäck eines anderen Reisegastes verursacht worden sind. Verursachen Gegenstände im Gepäck eines anderen Reisegastes Schäden an Ihrem Gepäck, so haben Sie sich ausschließlich an ihn zu halten. Wenn gefährliche Gegenstände in Ihrem Gepäck das Eigentum eines anderen Reisegastes oder das von PHB bzw. deren Subunternehmer schädigt, so sind Sie dafür haftbar.
9.3.3. Meldung eines Gepäckschadens Es gilt Ziffer 8. Wenn Ihr Gepäck Schaden genommen hat, haben Sie dies beim jeweiligen Aussteigeort unverzüglich entweder dem Fahrer oder der lokalen Vertretung von PHB zu melden. Diese nehmen ein Schadenprotokoll auf und erläutern Ihnen das weitere Vorgehen. Wenn Sie Ihr Gepäck bei der Auslieferung anstandslos entgegen nehmen, d.h. ohne unverzüglich schriftliche Beanstandung (z.B. mittels des erwähnten Schadenprotokoll-Formulars) zu machen, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass Ihr Gepäck in gutem Zustand und entsprechend dem Beförderungsvertrag ausgeliefert worden ist. Hierbei gilt, dass Koffer oder ähnliche Verpackungsmaterialien dem Schutz des Inhaltes dienen, Druck aushalten müssen und Kratzer oder kleinere Beulen eine natürliche Abnutzung darstellen.
9.3.4. Gepäckverlust Auch ein Gepäckverlust ist umgehend nach dem Aussteigen und der Gepäckausgabe dem Fahrer zu melden. Es wird dann sogleich der Verlust aufgenommen und eine Nachforschung begonnen. Verlustmeldungen, die erst nach Verlassen des Aussteigeplatzes gemeldet werden, werden nur unter Vorbehalt aufgenommen.
9.4. Beförderung von Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen
9.4.1. Allgemeines Relevant für die Zuordnung der Kinder in eine Altersgruppe ist das Alter bei Antritt der gebuchten Fahrt.
9.4.2. Kleinkinder (0 – 2 Jahre) Kleinkinder bis zum Alter von 2 Jahren fahren kostenlos, sind jedoch aus Sicherheitsgründen anmeldepflichtig und pro Fahrt auf ein (1) Kind pro erwachsene Person begrenzt. Kleinkinder reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten/Begleitperson; sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck.
9.4.3. Keine Aufsicht von Minderjährigen durch PHB PHB kann weder bei der Abfertigung des Busses noch während der Fahrt eine Betreuung, Begleitung oder Aufsicht für Minderjährige stellen; für Folgen mangelnder Beaufsichtigung übernimmt PHB keinerlei Haftung.
9.5. Fahrplanzeiten, Boarding und Handling
9.5.1. Am Flughafen Wir empfehlen Ihnen, sofort nach der Landung und dem Erhalt Ihres Gepäcks am Flughafen sich zum Bus-Terminal oder der Abfahrtsstelle von PHB zu begeben, um eine pünktliche Abfahrt zu ermöglichen. Die Busse sind deutlich gekennzeichnet. Sollte Ihr Flug verspätet ankommen, so dass unser Bus diesen Flug nicht abwarten kann, so werden Sie automatisch auf den nächstfolgenden Bus umgebucht.
9.5.2. Einfindungszeit an der Abfahrtsstelle Sie haben sich spätestens 15 Minuten nach der Gepäcksausgabe am Busterminal einzufinden, damit Verspätungen möglichst vermieden werden können.
9.5.3. Verspätete Ankunft Unsere Abfahrtszeiten sind so gelegt, dass Ihnen noch genügend Zeit für das Check-in am Flughafen bleibt. Doch auch bei einer sorgfältigen Organisation können wir die Einhaltung der Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge großen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht, insbesondere nicht für das Erreichen des Fluges. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
9.6. Keine Sitzplatzreservierung Die Reisenden haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz. Möglicherweise bei der Buchung vorgenommene Sitzplatzreservierungen sind unverbindlich, außer es handelt sich um Reservierungen für Behinderte oder alleinreisende Kinder.
9.7. Nichtraucherfahrten Wo nicht anders vermerkt, sind alle Fahrten mit PHB Nichtraucherfahrten.
9.8. Gründe zur Ablehnung der Beförderung PHB ist bestrebt, allen Reisegästen eine angenehme und sichere Fahrt zu gewähren. Verhält sich ein Reisegast an Bord des Busses so, dass der Fahrer bei der Ausübung seiner Pflichten behindert wird, die Anweisungen des Fahrers nicht befolgt werden oder sein Verhalten anderen Reisegästen zu einer unzumutbaren Belastung, zu Schäden oder Verletzungen führt oder führen kann, kann PHB Maßnahmen ergreifen, die erforderlich und verhältnismäßig sind, um weitere Folgen dieses Verhaltens zu unterbinden. PHB kann diesen Reisegast – falls erforderlich und verhältnismäßig – aus dem Bus verweisen, seine Beförderung auf weiteren Fahrten an jedem Ort verweigern oder die Beförderung auf dem gesamten Streckennetz untersagen. Derartige an Bord eines Busses begangene Delikte werden sowohl strafrechtlich aus auch zivilrechtlich verfolgt.
9.9. Ansprüche wegen Nichtbeförderung Wenn die Beförderung aus Gründen, die bei PHB liegen, nicht oder verspätet durchgeführt wird, beschränkt sich die Ersatzpflicht von PHB auf die Rückerstattung des geleisteten Reisepreises. Jede weitergehende Haftung von PHB ist ausgeschlossen.
10. Haftung von PHB
10.1. Gepäckschäden Die Haftung von PHB für die Verspätung, Beschädigung oder den Verlust von Gepäck ist beschränkt je Gepäckstück auf € 200, für Handgepäck auf € 100 je Reisegast. Bei folgenden Gegenständen im Gepäck der Reisegäste übernimmt PHB keine Haftung bei Schäden: zerbrechliche Gegenstände (insbesondere Computern oder sonstigen elektronischen Geräten), verderbliche Gegenstände, Schmuck, Silbersachen, Geld, Wertpapieren, Geschäftspapieren und Muster, Reisepässen und andere Personalausweise; es ist gleichgültig, ob solche Gegenstände mit oder ohne Wissen der Verantwortlichen von PHB transportiert wurde.
11. Versicherungen Wir empfehlen Ihnen, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck- Versicherung, Stornokostenversicherung, Reiseunfallversicherung usw.
12. Änderungen dieser Bestimmungen Angestellten, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Hilfspersonen von PHB ist es keinesfalls gestattet, diese Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen zu ändern, zu ergänzen oder für PHB auf deren Anwendung zu verzichten. Vielmehr ist solches – selbstverständlich nur in Absprache mit Ihnen als unserem Vertragspartner – einzig der Geschäftsleitung von PHB gestattet.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1. Anwendbares Recht Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und PHB ist – soweit eine Rechtswahl zulässig ist – ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.
13.2. Gerichtsstand Für Klagen gegen PHB wird ausschließlich die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Schladming bzw. Landesgerichtes Leoben vereinbart.
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