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A-8970 Schladming ~ Coburgstr. 52 ~ Tel: ++43 (0)3687 22042 17 ~ E-Mail: busoffice@planai.at  

 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
  1. Diese Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen regeln:

1.1. Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen
Ihnen und der Planai Hochwurzen Bahnen GmbH (nachfolgend PHB benannt) für die von der Planai
Hochwurzen Bahnen GmbH angebotenen Beförderungen von Busgästen und Gepäck, einschließlich der
damit zusammenhängenden Leistungen.

1.2. Erfüllungsgehilfen
PHB ist berechtigt, die Durchführung der Beförderungsleistungen ganz oder teilweise auf Dritte zu
übertragen, soweit deren Sicherheits- und Qualitätsstandards jenen von PHB entsprechen.

1.3. Andere Reiseveranstalter
Wenn Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer
Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt werden, schließen Sie den Vertrag mit
diesen Unternehmen ab, und es gelten deren eigene Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist PHB nicht
Ihre Vertragspartei.

1.4. Unentgeltliche Beförderungen
Diese Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen gelten – vorbehaltlich ausdrücklicher
abweichender Regelung – auch für unentgeltliche Beförderungen.

2. Wie der Vertrag zwischen Ihnen und der Planai Hochwurzen Bahnen GmbH abgeschlossen wird:

2.1. Bei schriftlichem Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Ihnen und PHB kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung bei Ihrer
Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
(mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen) für Sie und PHB wirksam.

2.2. Elektronischer Vertragsabschluss
Ihre Reservierung erlangt erst nach Einlangen unserer Bestätigung und der Begleichung der Ihnen
zugesandten Rechnung Gültigkeit!

2.3. Anmeldung weiterer Busgäste
Meldet die buchende Person weitere Busgäste an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere
Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen
und diese Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen gelten für alle Busgäste.

3. Leistungen

3.1. Leistungsbeschreibung

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Web-Site http://www.planai.at/ und
diesen Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen. Sonderwünsche Ihrerseits oder
Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von uns vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die
Leistungen von PHB beginnen, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders vermerkt, ab Einsteigeort.
Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber verantwortlich.

3.2. Vorlage gültiger Reiseunterlagen
Voraussetzung der Beförderung ist, dass Sie – rechtzeitig im Zuge der Abfertigung – vollständige und
gültige Reiseunterlagen einschließlich der Buchungsnummer vorlegen. Andernfalls kann die Beförderung
verweigert werden. Alle Passagiere sind selber dafür verantwortlich, gültige und vollständige
Reiseunterlagen mit sich zu führen.

4. Preise
Die Preise für unsere Leistungen ersehen Sie aus unserer Web-Site http://www.planai.at/. Die Preise verstehen
sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person. Es sind jeweils die bei der
Buchung gültigen Preise maßgebend.
Der Rechnungsbetrag ist mit Vertragsschluss zu bezahlen.

5. Wenn Sie Ihre Anmeldung ändern oder den Bustransfer nicht antreten können (Stornierung)

5.1. Allgemeines

Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder den Bustransfer absagen (stornieren), so müssen
Sie uns dies umgehend schriftlich per E-Mail mitteilen.

5.2. Bearbeitungsgebühr
Bei einer Änderung der Buchung (Namensänderung, Benennung eines Ersatzreisenden, Änderung der
Reisedaten, gebuchter Nebenleistungen, des Einsteigeorts/der Destination usw.) werden pro Buchung € 10
als Bearbeitungsgebühr erhoben (siehe auch 5.3).
Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Stornokostenversicherung
gedeckt.

5.3. Stornierung
Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, so können Sie bis 15 Tage vor Beginn der Reise kostenfrei
stornieren. Zwischen 15 Tage und 2 Tage vor Antritt der Reise werden 50 % der Kosten verrechnet,
erfolgt die Stornierung später als 48 Stunden vor Beginn der von PHB zu erbringenden
Beförderungsleistung, so werden 100 % als Stornogebühr verrechnet, d.h. Sie haben in diesem Fall
keinerlei Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Reisepreises.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Stornokostenversicherung.

6. Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
PHB behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Fahrprogramm oder einzelne vereinbarte
Leistungen (wie z.B. Fahrzeugart, Abfahrtszeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare
oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. PHB bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen
anzubieten.
PHB informiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen.

7. Absage der Fahrt durch PHB
In seltenen Fällen kann PHB gezwungen sein, die Busfahrt aus Gründen, die außerhalb unserer
Einflussmöglichkeiten liegen, abzusagen und auch keinen anderen Veranstalter mit der Fahrt zu betrauen.
Falls einer dieser Gründe eingetreten ist, werden Sie von PHB raschest möglich informiert.

7.1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
PHB ist berechtigt, die Busfahrt abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu
berechtigten Anlass geben. Näheres dazu in Ziffer 9.8.
In diesen Fällen zahlt PHB Ihnen den bereits bezahlten Preis zurück; weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen.

8. Beanstandungen
Entspricht der Bustransfer nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind
Sie verpflichtet, unverzüglich, d.h. möglichst noch am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu
beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
Sofern es möglich ist, noch während der Leistungserbringung Abhilfe zu leisten, haben Sie sich direkt an
den Fahrer oder an die örtliche PHB-Vertretung zu wenden. Ist dies nicht mehr möglich oder nicht den
Verhältnissen angemessen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Der Fahrzeugführer oder die örtliche PHB-Vertretung wird bemüht sein, umgehend Abhilfe zu leisten.
Wird innerhalb der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so
lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe wenn möglich vom
Fahrer schriftlich festhalten.
Dieser ist nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen.

9. Beförderungsbestimmungen

9.1. Der Busfahrer
Der verantwortliche Busfahrer ist jederzeit berechtigt, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für eine
sichere Fahrt zu ergreifen. Er trifft alle Entscheidungen, ob und in welcher Weise die Fahrt durchgeführt
wird und hat insbesondere volle Entscheidungsbefugnis über Beladung und Entladung des zu
befördernden Gepäcks.

9.2. Ihr Gepäck
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen Ihres Flugveranstalters.

9.2.1. Freigepäck
Im Reisepreis ist die Beförderung des sog. Freigepäcks inbegriffen. Die Freigepäckgrenze beträgt pro
Person
• für Handgepäck 1 Stück
• für Reisegepäck 1 Stück., zusätzlich 1 Paar Ski

9.2.2. Beschriftung und Verpackung Ihres Reisegepäcks
Am Gepäck müssen der Name und die Adresse des Passagiers angebracht sein.
Für Verluste aus nicht abgeschlossenem Gepäck übernimmt PHB keine Haftung.

9.2.3. Ihr Gepäck wird grundsätzlich im selben Fahrzeug befördert
Das Gepäck der Passagiere wird grundsätzlich im selben Fahrzeug befördert. Wenn gewichtige Gründe
dagegen sprechen oder der Fahrer eine derartige Beförderung nicht für durchführbar hält, kann das
Gepäck auch auf einem der sogleich folgenden Busse befördert werden.

9.3. Gepäckschäden/-verluste

9.3.1. Allgemein
PHB haftet nur für solche Schäden am Gepäck, die während der von ihr durchgeführten Fahrten
verursacht wurden und für die ein gültiger Beförderungsvertrag besteht. Die Haftung für Verlust oder für
Beschädigung von Gepäck ist eingeschränkt.
Wir empfehlen Ihnen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.

9.3.2. Von anderem Gepäck verursachte Schäden
PHB ist nicht haftbar für Schäden, die durch das Gepäck eines anderen Reisegastes verursacht worden
sind. Verursachen Gegenstände im Gepäck eines anderen Reisegastes Schäden an Ihrem Gepäck, so haben
Sie sich ausschließlich an ihn zu halten.
Wenn gefährliche Gegenstände in Ihrem Gepäck das Eigentum eines anderen Reisegastes oder das von
PHB bzw. deren Subunternehmer schädigt, so sind Sie dafür haftbar.

9.3.3. Meldung eines Gepäckschadens
Es gilt Ziffer 8. Wenn Ihr Gepäck Schaden genommen hat, haben Sie dies beim jeweiligen Aussteigeort
unverzüglich entweder dem Fahrer oder der lokalen Vertretung von PHB zu melden. Diese nehmen ein
Schadenprotokoll auf und erläutern Ihnen das weitere Vorgehen.
Wenn Sie Ihr Gepäck bei der Auslieferung anstandslos entgegen nehmen, d.h. ohne unverzüglich
schriftliche Beanstandung (z.B. mittels des erwähnten Schadenprotokoll-Formulars) zu machen, so wird
bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass Ihr Gepäck in gutem Zustand und entsprechend dem
Beförderungsvertrag ausgeliefert worden ist. Hierbei gilt, dass Koffer oder ähnliche
Verpackungsmaterialien dem Schutz des Inhaltes dienen, Druck aushalten müssen und Kratzer oder
kleinere Beulen eine natürliche Abnutzung darstellen.

9.3.4. Gepäckverlust
Auch ein Gepäckverlust ist umgehend nach dem Aussteigen und der Gepäckausgabe dem Fahrer zu
melden. Es wird dann sogleich der Verlust aufgenommen und eine Nachforschung begonnen.
Verlustmeldungen, die erst nach Verlassen des Aussteigeplatzes gemeldet werden, werden nur unter
Vorbehalt aufgenommen.

9.4. Beförderung von Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen

9.4.1. Allgemeines
Relevant für die Zuordnung der Kinder in eine Altersgruppe ist das Alter bei Antritt der gebuchten
Fahrt.

9.4.2. Kleinkinder (0 – 2 Jahre)
Kleinkinder bis zum Alter von 2 Jahren fahren kostenlos, sind jedoch aus Sicherheitsgründen
anmeldepflichtig und pro Fahrt auf ein (1) Kind pro erwachsene Person begrenzt.
Kleinkinder reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten/Begleitperson; sie haben keinen Anspruch
auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck.

9.4.3. Keine Aufsicht von Minderjährigen durch PHB
PHB kann weder bei der Abfertigung des Busses noch während der Fahrt eine Betreuung, Begleitung oder
Aufsicht für Minderjährige stellen; für Folgen mangelnder Beaufsichtigung übernimmt PHB keinerlei
Haftung.

9.5. Fahrplanzeiten, Boarding und Handling

9.5.1. Am Flughafen
Wir empfehlen Ihnen, sofort nach der Landung und dem Erhalt Ihres Gepäcks am Flughafen sich zum
Bus-Terminal oder der Abfahrtsstelle von PHB zu begeben, um eine pünktliche Abfahrt zu ermöglichen.
Die Busse sind deutlich gekennzeichnet.
Sollte Ihr Flug verspätet ankommen, so dass unser Bus diesen Flug nicht abwarten kann, so werden Sie
automatisch auf den nächstfolgenden Bus umgebucht.

9.5.2. Einfindungszeit an der Abfahrtsstelle
Sie haben sich spätestens 15 Minuten nach der Gepäcksausgabe am Busterminal einzufinden, damit
Verspätungen möglichst vermieden werden können.

9.5.3. Verspätete Ankunft
Unsere Abfahrtszeiten sind so gelegt, dass Ihnen noch genügend Zeit für das Check-in am Flughafen
bleibt. Doch auch bei einer sorgfältigen Organisation können wir die Einhaltung der Fahrpläne nicht
garantieren. Gerade infolge großen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen,
Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten.
In all diesen Fällen haften wir nicht, insbesondere nicht für das Erreichen des Fluges.
Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

9.6. Keine Sitzplatzreservierung
Die Reisenden haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz. Möglicherweise bei der Buchung
vorgenommene Sitzplatzreservierungen sind unverbindlich, außer es handelt sich um Reservierungen für
Behinderte oder alleinreisende Kinder.

9.7. Nichtraucherfahrten
Wo nicht anders vermerkt, sind alle Fahrten mit PHB Nichtraucherfahrten.

9.8. Gründe zur Ablehnung der Beförderung
PHB ist bestrebt, allen Reisegästen eine angenehme und sichere Fahrt zu gewähren.
Verhält sich ein Reisegast an Bord des Busses so, dass der Fahrer bei der Ausübung seiner Pflichten
behindert wird, die Anweisungen des Fahrers nicht befolgt werden oder sein Verhalten anderen
Reisegästen zu einer unzumutbaren Belastung, zu Schäden oder Verletzungen führt oder führen kann,
kann PHB Maßnahmen ergreifen, die erforderlich und verhältnismäßig sind, um weitere Folgen dieses
Verhaltens zu unterbinden.
PHB kann diesen Reisegast – falls erforderlich und verhältnismäßig – aus dem Bus verweisen, seine
Beförderung auf weiteren Fahrten an jedem Ort verweigern oder die Beförderung auf dem gesamten
Streckennetz untersagen. Derartige an Bord eines Busses begangene Delikte werden sowohl strafrechtlich
aus auch zivilrechtlich verfolgt.

9.9. Ansprüche wegen Nichtbeförderung
Wenn die Beförderung aus Gründen, die bei PHB liegen, nicht oder verspätet durchgeführt wird,
beschränkt sich die Ersatzpflicht von PHB auf die Rückerstattung des geleisteten Reisepreises. Jede
weitergehende Haftung von PHB ist ausgeschlossen.

10. Haftung von PHB

10.1. Gepäckschäden

Die Haftung von PHB für die Verspätung, Beschädigung oder den Verlust von Gepäck ist beschränkt je
Gepäckstück auf € 200, für Handgepäck auf € 100 je Reisegast.
Bei folgenden Gegenständen im Gepäck der Reisegäste übernimmt PHB keine Haftung bei Schäden:
zerbrechliche Gegenstände (insbesondere Computern oder sonstigen elektronischen Geräten), verderbliche
Gegenstände, Schmuck, Silbersachen, Geld, Wertpapieren, Geschäftspapieren und Muster, Reisepässen
und andere Personalausweise; es ist gleichgültig, ob solche Gegenstände mit oder ohne Wissen der
Verantwortlichen von PHB transportiert wurde.

11. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-
Versicherung, Stornokostenversicherung, Reiseunfallversicherung usw.

12. Änderungen dieser Bestimmungen
Angestellten, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Hilfspersonen von PHB ist es keinesfalls gestattet, diese
Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen zu ändern, zu ergänzen oder für PHB auf deren
Anwendung zu verzichten.
Vielmehr ist solches – selbstverständlich nur in Absprache mit Ihnen als unserem Vertragspartner – einzig
der Geschäftsleitung von PHB gestattet.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1. Anwendbares Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und PHB ist – soweit eine Rechtswahl zulässig ist –
ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Vertrags- und Beförderungsbedingungen
unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.

13.2. Gerichtsstand
Für Klagen gegen PHB wird ausschließlich die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Schladming bzw.
Landesgerichtes Leoben vereinbart.

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